EU sagt Preismanipulation im Stromhandel den Kampf an | ||
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Die neuen Regeln könnten, sofern die EU-Regierungen und das Europäische Parlament zustimmen, schon im nächsten Jahr angewandt werden, da die Verordnung nicht erst von den EU-Staaten umgesetzt werden muss, sondern unverzüglich in Kraft tritt. Da der Strom- und Gashandel inzwischen über nationale Grenzen hinweg verläuft und in Zukunft durch die Marktkopplung weiter europäisiert wird, soll die Überwachung in erster Linie der EU-Energieagentur Acer obliegen, die im März 2011 ihre Arbeit in Ljubjana aufnimmt. Nationale Regulierungs- und Finanzaufsichtsbehörden sollen nach dem Willen von Energiekommissar Oettinger künftig kooperieren und die gesammelten Daten an Acer weitergeben. Für eventuelle Sanktionen sollen aber die EU-Länder ihre eigenen Regeln aufstellen. Diese müssten "effektiv" sein und der Kommission in Brüssel vorgelegt werden, heißt es weiter in dem Verordnungsentwurf, der als Ergänzung zu den bereits bestehenden EU-Regeln gegen Marktmissbrauch und der europäischen Finanzdienstleistungsrichtlinie gesehen wird. Als unzulässigen Insiderhandel definiert die Kommission Transaktionen im Energiehandel, die ein Marktteilnehmer aufgrund von exklusiven Informationen tätigt. Die Information muss derart beschaffen sein, dass sie einen signifikanten Preiseffekt auslöste, wäre sie für alle Marktteilnehmer frei zugänglich. Dies könnten beispielsweise Daten über Kraftwerkskapazitäten, -verfügbarkeit, Gasspeicher aber auch Informationen über den Energieverbrauch und die Durchleitung von Strom und Gas sein. weiterlesen >> (03.12.2010)
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