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Chemiegroßhandel soll wegen Absprachen Millionenbußgelder zahlen

 
 
Wegen wettbewerbswidriger Absprachen müssen zwölf Unternehmen aus der Chemiegroßhandelsbranche insgesamt 15,11 Mio EUR an Bußgeldern bezahlen. Vertreter der Unternehmen hätten für verschiedene Regionen jeweils über mehrere Jahre Preise und Lieferquoten für standardisierte Industriechemikalien abgesprochen und Kundenschutzvereinbarungen getroffen, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag mit. Die Kartelle hätten nur den Vertrieb der Chemiegroßhändler umfasst, Direktlieferungen der Chemikalienproduzenten seien nicht betroffen.

"Der Chemiegroßhandel in Deutschland war bis zu unserer Durchsuchung im Jahre 2007 über Jahrzehnte von einem weit verzweigten Netz regionaler Kartelle geprägt. Nach der Aufdeckung dieser Praktiken können nun die positiven Effekte des Wettbewerbs wieder greifen", sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt laut Mitteilung. Eingeleitet worden sei das Verfahren Ende 2006 aufgrund eines Kronzeugenantrags der Brenntag AG aus Mülheim an der Ruhr, gegen die keine Geldbuße verhängt worden sei.

Die verhängten Bußgelder bezögen sich auf insgesamt sechs verschiedene regionale Kartelle. Das Bundeskartellamt habe damit den ersten Teil des Gesamtverfahrens abgeschlossen; ermittelt aber in diesem Zusammenhang noch gegen weitere 16 Unternehmen, auch in bislang noch nicht aufgegriffenen Regionen.
(07.12.2010)

 
 

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