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Zusammenschluss kommunaler Krankenhäuser in Hessen untersagt

 
 
Das Bundeskartellamt hat der Gesundheit Nordhessen Holding untersagt, die Gesundheitsholding Werra-Meißner zu übernehmen. Die Begründung der Bonner Behörde: Der Zusammenschluss hätte zur Verstärkung der bereits bestehenden marktbeherrschenden Stellung der Gesundheitsholding Werra-Meißner in dem betroffenen Markt geführt. Denn die Marktanteile hätten sich durch den Zusammenschluss auf circa 62,5 Prozent erhöht.

Für eine Verstärkungswirkung sprach, über den hohen Marktanteil hinaus, nach Angaben der Kartellwächter auch die Breite des Versorgungsangebotes der Gesundheit Nordhessen Holding, mit dem das Unternehmen dem Versorgungsangebot der weiteren Wettbewerber deutlich überlegen sei.

"Dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegt jedes unternehmerische Handeln, dazu gehört auch das unternehmerische Handeln der öffentlichen Hand. Nach dem Gesetz ist ein Zusammenschlussvorhaben zu untersagen, wenn es - wie in dem hier vorliegenden Fall - eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. Für die wirtschaftlichen Aktivitäten der öffentlichen Hand gelten diesbezüglich keine Sonderregeln", erklärte Dr. Bernhard Heitzer, Präsident des Bundeskartellamtes.

An der Gesundheit Nordhessen Holding sind die Stadt Kassel und der Landkreis Kassel beteiligt. Die Holding betreibt im Großraum Kassel insgesamt sechs Krankenhäuser mit rund 1.700 Planbetten, darunter das Klinikum Kassel. Der Gesundheitsholding Werra-Meißner, die im Eigentum des Landkreises Werra-Meißner steht, gehören zwei Krankenhäuser mit zusammen rund 500 Planbetten an den Standorten Eschwege und Witzenhausen. Die jüngste Entscheidung des Bundeskartellamts ist noch nicht rechtskräftig.
(22.06.2009)
 
 

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