Geldbuße gegen E.ON wegen Siegelbruchs | ||
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Nach einer Durchsuchung bei E.ON hatten EU-Vertreter vor Jahren Geschäftsräume des Konzerns versiegelt, um zu verhindern, dass nachträglich Dokumente entfernt würden. Ein Türsiegel war seinerzeit jedoch aufgebrochen worden. Die Kommission habe davon ausgehen können, dass das Siegel fahrlässig aufgebrochen worden sei, begründete das Gericht seine Entscheidung. Es sei an E.ON gewesen, den Siegelbruch zu verhindern. Die Durchsuchung diente zur Klärung des Verdachts wettbewerbsfeindlicher Praktiken auf dem deutschen Strommarkt. (16.12.2010)
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