OLG Düsseldorf verhängt Kartellbußen gegen Zementhersteller | ||
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Der zuständige Kartellsenat des OLG Düsseldorf stellte in der mündlichen Urteilsbegründung fest, dass die großen Zementhersteller über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren - seit 1991 - flächendeckende und intensive Quotenkartelle in ganz Deutschland praktiziert haben. Diese Quotenkartelle wurden, so das Gericht, mit dem Verständnis eines konsequenten "Nichtangriffspakts" unter Wettbewerbern und im vollen Bewusstsein der Rechtswidrigkeit ihres Tuns praktiziert. Die Quotenabsprachen und eine Vielzahl kleinerer Einzelabsprachen seit 1991 waren vom Bundeskartellamt im Jahr 2003 mit Geldbußen in Höhe von 660 Millionen Euro sanktioniert worden. Die nun vom OLG verhängten Geldbußen fielen im Vergleich zu den ursprünglichen Beschlüssen der Kartellwächter allerdings geringer aus. HeidelbergCement hat gegen das Urteil bereits Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt. Die anderen vier Unternehmen und das Bundeskartellamt haben eine Woche Zeit gegebenenfalls auch Rechtsbeschwerde einzulegen. Mit der schriftlichen Urteilsbegründung des OLG Düsseldorf ist erst in mehreren Wochen zu rechnen. (30.06.2009) |
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