Kartellwächter verhängten über 313 Millionen Euro an Bußgeldern | ||
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In den letzten beiden Jahren erließ das Bundeskartellamt demnach 44 förmliche Verfügungen im Hauptprüfverfahren. Davon gab es in 21 Fällen eine Freigabe und in 12 Fällen eine Freigabe mit Nebenbestimmungen. 11 Verfahren wurden durch eine Untersagung abgeschlossen. Seit Beginn der Fusionskontrolltätigkeit im Jahre 1973 seien insgesamt 175 Unternehmenszusammenschlüsse untersagt worden. Die vereinnahmten Bußgelder des Kartellamtes betrugen 2007 114 Millionen Euro und stiegen 2008 auf 315 Millionen Euro. Verhängt wurden 2007 sogar Bußgelder in Höhe von 434,8 Millionen Euro und 2008 in Höhe von 313,7 Millionen Euro. Das Kartellamt beschäftigt sich zum Teil sehr kritisch mit dem Wettbewerb in einigen Branchen. So heißt es zum Post-Bereich, die Marktöffnung sei nach dem Wegfall der Exklusivlizenz durch den Mindestlohn im Bereich Briefdienstleistungen konterkariert worden. Den Wettbewerbern sei damit angesichts der Personalintensität der entscheidende Wettbewerbsparameter genommen worden. weiterlesen >> (06.07.2009) |
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