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Juristischer Rückschlag für RWE in den Niederlanden

 
 
Der Energiekonzern RWE hat in den Niederlanden einen Rückschlag erlitten: Die Essener dürfen die 50%, mit denen ihre niederländische Tochter Essent am Atomkraftwerk in Borssele beteiligt ist, vorerst nicht übernehmen. Das oberste Gericht der Niederlande hielt am Freitag eine Einstweilige Verfügung vorhergehender Instanzen aufrecht, die den Transfer der Anteile auf die RWE AG untersagen. Eine endgültige Entscheidung wird möglicherweise noch Jahre auf sich warten lassen.

Borssele ist das einzige AKW in den Niederlanden. Eigentümer ist die EPZ, an der die niederländische Essent NV vor der Übernahme durch die Essener RWE AG im vergangenen Jahr mit 50% beteiligt war. Die anderen 50% liegen bei dem einheimischen Versorger Delta Energy, der sich gegen eine Übernahme des Essent-Anteils an Borssele durch RWE wehrt.

Im Juli vergangenen Jahres hatte ein Gericht in Arnheim eine Einstweilige Verfügung gegen die Übernahme des Borssele-Anteils ausgesprochen. Seitdem liegt die Beteiligung in den Händen der früheren Essent-Eigner, die sich aus verschiedenen Regionen und Kommunen zusammensetzen. RWE hatte den Essent-Kauf dennoch vorangetrieben und den Kaufpreis wegen der ungeklärten Zukunft von Borssele um knapp 1 Mrd EUR gemindert.

Delta vertritt die Meinung, dass Essents Anteil an Borssele in öffentlicher Hand verbleiben muss. Sie bezieht sich dabei unter anderem auf eine EPZ-Gesellschaftervereinbarung. EPZ ist die Betreibergesellschaft des Reaktors. weiterlesen >>
(22.01.2011)

 
 

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