Hochtief-Übernahme: Keine Anhaltspunkte für Absprache zwischen Southeastern und ACS | ||
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Die BaFin-Prüfung bezog sich auf Vorwürfe von Hochtief, dass sich ACS mit dem US-Fonds Southeastern möglicherweise unerlaubt abgesprochen haben soll. Die Frage war, ob ACS und der US-Fonds schon frühzeitig verdeckt ihre Interessen koordiniert und ihre Strategie abgestimmt haben ("acting in concert"). Southeastern ist sowohl an ACS als auch an Hochtief beteiligt und hatte erklärt, das Übernahmeangebot für rund 2 Mio ihrer etwa 4 Mio Hochtief-Aktien annehmen zu wollen. Man habe weder Anhaltspunkte für mündliche oder schriftliche Verträge noch für sonstige Absprachen über den gemeinsamen Erwerb von Hochtief-Aktien feststellen können, erklärte die BaFin am Mittwoch weiter. Auch hat die BaFin keine Stimmrechtsabsprachen zwischen den beiden Gesellschaften ermitteln können. Damit zerschlagen sich Hoffnungen der Essener, wonach die deutsche Behörde das ACS-Angebot noch in letzter Minute für ungültig erklären könnte. Wäre Southeastern eine gemeinsam mit ACS handelnde Person gewesen, so die BaFin am Mittwoch weiter, hätten Erwerbe von Hochtief-Aktien durch Southeastern bei der Berechnung des Mindestpreises für das Übernahmeangebot der ACS berücksichtigt werden müssen. Wie es weiter heißt, habe ACS mit ihrer Angebotsänderung vom 15. Dezember 2010 nicht offensichtlich gegen übernahmerechtliche Vorschriften verstoßen; die Änderung sei daher zulässig, so die BaFin. weiterlesen >> (26.01.2011)
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