Anteilserhöhung von Müller bei Douglas unter Beobachtung der Kartellwächter | ||
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Die Behörde könne aber noch nicht sagen, ob die Beteiligung anmeldepflichtig sei oder nicht, sagte der Sprecher. Bislang liege dem Kartellamt auch keine solche Anmeldung vor. In der Regel löst erst eine Beteiligung von 25% automatisch eine Prüfung der Wettbewerbshüter aus. Jedoch kann die Behörde auch früher eingreifen, wenn sie wettbewerbsrechtliche Bedenken sieht. Dies ist vom Einzelfall abhängig. Der Vorstandsvorsitzende von Douglas, Henning Kreke, hatte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagausgabe) gesagt, die jüngsten Zukäufe von Müller sollten seiner Ansicht nach das Kartellamt auf den Plan rufen. Spätestens wenn Müller seine Ankündigungen wahr mache und auf 15% aufstocken sollte, dürfte es wettbewerbsrechtlich kritisch werden, so Kreke. (27.01.2011)
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