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Anteilserhöhung von Müller bei Douglas unter Beobachtung der Kartellwächter

 
 
Die Erhöhung der Beteiligung an der Douglas Holding AG durch den Gründer und Chef der Drogeriekette Müller, Erwin Müller, ist womöglich ein Fall für das Bundeskartellamt. "Wir beobachten das", sagte ein Sprecher der Bonner Behörde am Donnerstag. Müller hatte vor Kurzem seinen Anteil an Douglas auf mehr als 10% aufgestockt und angekündigt, weitere Anteile hinzukaufen zu wollen. Eine Beteiligung von 15% hält er dabei für möglich.

Die Behörde könne aber noch nicht sagen, ob die Beteiligung anmeldepflichtig sei oder nicht, sagte der Sprecher. Bislang liege dem Kartellamt auch keine solche Anmeldung vor. In der Regel löst erst eine Beteiligung von 25% automatisch eine Prüfung der Wettbewerbshüter aus. Jedoch kann die Behörde auch früher eingreifen, wenn sie wettbewerbsrechtliche Bedenken sieht. Dies ist vom Einzelfall abhängig.

Der Vorstandsvorsitzende von Douglas, Henning Kreke, hatte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagausgabe) gesagt, die jüngsten Zukäufe von Müller sollten seiner Ansicht nach das Kartellamt auf den Plan rufen. Spätestens wenn Müller seine Ankündigungen wahr mache und auf 15% aufstocken sollte, dürfte es wettbewerbsrechtlich kritisch werden, so Kreke.
(27.01.2011)

 
 

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