Behörde untersagt Springer-Ringier-Fusion in Ungarn | ||
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Axel Springer erklärte am Freitag, man nehme dies zur Kenntnis, wolle sich an Spekulationen vor einer offiziellen Entscheidung der zuständigen Kartellbehörde aber nicht beteiligen. Sobald das Kartellamt seine Entscheidung getroffen und begründet habe, werde das Berliner Unternehmen diese intensiv prüfen und bewerten. Nach geltendem Recht ist die Wettbewerbsbehörde Ungarns an die Entscheidung des Medienrates gebunden, wenn diese negativ ausfällt, und kann sie nicht überstimmen. Der Medienrat habe verschiedene Aspekte eines möglichen Zusammenschlusses untersucht, hieß es in dem Bericht weiter. So wurden unter anderem Einflussmöglichkeiten auf die öffentliche Meinung und der Marktanteil eines solchen Bündnisses beleuchtet. Die deutsche Axel Springer AG und die schweizerische Ringier AG hatten im März 2010 angekündigt, ihr Osteuropageschäft in einer paritätisch geführten Gesellschaft mit Sitz in Zürich bündeln zu wollen. Die Wettbewerbsbehörden in Tschechien, Polen, Slowakei und Serbien haben bereits ihre Erlaubnis erteilt. weiterlesen >> (16.04.2011)
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