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Zusammenschluss der Schlecker-Vermieter

 
 
Der Betreiber der europaweit bekannten „Schlecker-Märkte“ räumt seine wirtschaftliche Schieflage ein und kündigt an, einen Insolvenzantrag stellen zu wollen. Angestrebt ist die Sanierung durch einen sog. Insolvenzplan.

Ein Insolvenzplan wird in die ureigensten Rechte der Gläubiger und damit u. a. der Vermieter eingreifen. Denkbar sind der Verzicht auf Forderungen, die Veränderungen der einst vertraglich vereinbarten Bedingungen der Mietverträge sowie die insolvenzrechtlich kurzfristige Beendigung eines Mietvertrages.

Vor diesem Hintergrund ist für die Vermieter der fundierte Vortrag der insolvenzfesten Rechte, wie z. B. des Vermieterpfandrechts von überragender Bedeutung. Das Vermietpfandrecht besichert auch in der Insolvenz Ansprüche der Vermieter. Aber auch die Wahrung künftiger Interessen im angestrebten Insolvenzplan bedarf des Vortrags und der Geltendmachung durch insolvenzerfahrene Spezialisten.

Vor dem Hintergrund der zu erwartenden gebündelten Geltendmachung der Interessen der Banken, Lieferanten und auch der Arbeitnehmer müssen auch die Rechte der Vermieter durch einen Zusammenschluss konzentriert vorgetragen werden. Durch die Konzentration der Ansprüche ist die nachhaltige Geltendmachungen und Wahrung der Rechte der Vermieter erfolgversprechend. weiterlesen >>
(23.01.2012)
 
 

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