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Neue EU-Richtlinien sollen Wettbewerbsverzerrungen beim Breitbandausbau vermeiden

 
 
Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die öffentliche Finanzierung von Breitbandnetzen veröffentlicht, nach denen öffentliche Mittel vornehmlich in den Ausbau unterversorgter Gebiete geleitet und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden sollen. Wie die Kommission am Donnerstag mitteilt, soll mit den Breitbandrichtlinien ein verlässlicher Rahmen für alle Akteure gegeben und den Mitgliedstaaten der schnelle und erweiterte Ausbau der Breitbandnetze und auch der Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA) ermöglicht werden.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte: "Mit diesen Leitlinien geben wir den Mitgliedstaaten und ihren Behörden ein umfassendes und transparentes Instrument an die Hand, damit sie sicherstellen können, dass ihre angestrebte Breitbandförderung mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang stehen. Dadurch werden die Leitlinien den weitreichenden Ausbau leistungsfähiger und hochleistungsfähiger Breitbandnetze erleichtern, was die Wettbewerbsfähigkeit Europas steigern und zum Aufbau einer wissensbasierten Gesellschaft in Europa beitragen wird."

In den Leitlinien wird unter anderem erläutert, wie öffentliche Mittel für den Ausbau der Breitbandgrundversorgung wie auch für Zugangsnetze der nächsten Generation in Gebieten bereitgestellt werden können, in denen private Betreiber keine Investitionen tätigen. Das wichtigste Ziel der Breitbandleitlinien ist der Kommission zufolge die Förderung eines schnellen und flächendeckenden Ausbaus der Breitbandnetze unter Wahrung der Marktdynamik und des Wettbewerbs in einem vollständig liberalisierten Sektor.

Investitionen in Breitbandnetze stellen auch ein wesentliches Element des Europäischen Konjunkturprogramms dar, für das die Kommission über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums 1,02 Milliarden Euro für den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten zur Verfügung gestellt hat. Die Leitlinien sollen der Kommission zufolge den Behörden der Mitgliedstaaten dabei helfen, diese und andere Mittel gerecht zu verteilen und wirksam zu investieren und damit kurzfristig zur Ankurbelung der Wirtschaft und langfristig zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beizutragen.
(17.09.2009)

 
 

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