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Millionenbußen gegen weitere Flüssiggasunternehmen verhängt

 
 
Das Bundeskartellamt hat gegen die Westfalen AG und die Propan Rheingas GmbH & Co. KG wegen der Teilnahme an Kartellabsprachen Bußgelder von insgesamt 41,4 Millionen Euro verhängt. Den Unternehmen wird zur Last gelegt, seit mindestens 1997 bis zur Durchsuchung im Mai 2005 auf den Märkten für Tank- und Flaschengas durch Kundenschutzabsprachen und flankierende Preisabstimmungen den Wettbewerb beschränkt zu haben. Das gab die Behörde am Mittwoch bekannt.

Bereits im Dezember 2007 und im Februar 2008 waren gegen neun Unternehmen der Flüssiggasbranche sowie deren Geschäftsführer wegen derartiger Absprachen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 209 Millionen Euro verhängt worden.

Die betroffenen Unternehmen sind in der Belieferung von Privat- und Gewerbekunden mit Flüssiggas in Kleintanks (bis 5,6 t) und mit Flaschengas tätig. Bei den am Kartell beteiligten Unternehmen handelt es sich Angaben des Bundeskartellamts zufolge um Flüssiggasanbieter aus dem Kreis des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG).

Die Auswertung der bei der Durchsuchung im Mai 2005 sichergestellten Unterlagen und Dateien soll ergeben haben, dass sich die führenden Flüssiggasanbieter aus dem Kreis des DVFG seit mindestens 1997 verständigt hatten, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben. weiterlesen >>
(16.04.2009)
 
 

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