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Deutsche Telekom muss Zugang zur Breitbandinfrastruktur gewähren

 
 
Die Deutsche Telekom AG muss ihren Wettbewerbern Zugang zu ihrer Breitbandinfrastruktur gewähren. Dabei muss die Bonner Gesellschaft den Konkurrenten einen Zugang zu den so genannten Multifunktionsgehäusen einräumen, wie die Bundesnetzagentur am Montag mitteilte. Mit der Entscheidung will die Aufsichtsbehörde garantieren, dass die Wettbewerber der Deutschen Telekom die gleiche Bandbreite anbieten können.

Obwohl die Wettbewerber der Deutschen Telekom, wie Vodafone oder Telefonica, über eine eigene Breitbandinfrastruktur verfügen, ist die so genannte "letzte Meile" - vom Multifunktionsgehäuse bis zum Haushalt - entscheidend. Da es sich bei dieser "letzten Meile" um ein Kupferkabel statt um ein Glasfaserkabel handelt, ist es nach Angaben eines Sprechers der Bundesnetzagentur wichtig, dass Wettbewerber ihr Netzwerk so nahe wie möglich an einen individuellen Haushalt anbinden, um so eine hohe Bandbreite zu garantieren.

Die Bundesnetzagentur legte weiter fest, dass Wettbewerber Zugang zu Leerrohren oder zu unbeschalteter Glasfaser erhalten, falls in den Multifunktionsgehäusen kein Platz mehr vorhanden ist.

Ein Sprecher des DAX-Konzerns äußerte Bedenken hinsichtlich der Entscheidung der Bundesnetzagentur. "Wir sehen die Entscheidung der Bundesnetzagentur eher skeptisch, vor allem, was den Zugang zu den Multifunktionsgehäusen betrifft. Da hat sie mögliche Engpässe nicht ernst genommen und sorgt stattdessen dafür, dass der schnellste Wettbewerber alle Vorteile hat." Somit gebe es kein diskriminierungsfreies Verfahren. weiterlesen >>
(07.12.2009)

 
 

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