Deutscher Post droht Verlust des Mehrwertsteuerprivilegs für Großkunden ab Juli 2010 | ||
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Nicht mehr umsatzsteuerbefreit sollen demnach ab Juli Leistungen sein, die individuell vereinbart werden und Leistungen, die zu Sonderkonditionen erbracht werden, wie dies im Firmenkundengeschäft der Fall ist. Zudem betrifft dies Paketsendungen mit einem Gewicht von mehr als 10 kg bis zu 20 kg, adressierte Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften mit einem Gewicht von jeweils mehr als 2 kg, Expresszustellungen und Nachnahmesendungen. Weiter steuerbefreit sein sollen hingegen Leistungen des Postuniversaldienstes wie die Beförderung von Briefsendungen, einschließlich der Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften, bis 2.000 g, die Beförderung von adressierten Paketen bis 10 kg sowie Einschreib- und Wertsendungen. Nach geltendem Recht sind laut Paragraph 4 Nummer 11b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Post von der Umsatzsteuer befreit. Die bislang allein für die Leistungen der Deutsche Post AG geltende Steuerbefreiungsvorschrift des 4 Nummer 11b UStG soll laut dem Entwurf "an die Entwicklung der Liberalisierung auf dem Postmarkt und die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts angepasst werden". weiterlesen >> (17.12.2009)
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