Keine CO2-Steuer auf Strom in Frankreich | ||
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In dem vom französischen Bundesverfassungsgericht abgelehnten ersten Entwurf für die CO2-Steuer, die eigentlich am 1. Januar 2010 aktiviert hätte werden sollen, waren mehr als 1.000 Anlagen mit einem besonders großen Treibhausgasausstoß wie Kraftwerke, Raffinerien und Zementwerke von der neuen Steuer ausgenommen gewesen, weil sie dem ab 2013 gültigen Quotensystem der Europäischen Union unterliegen werden. Nach EU-Vorgaben sollen die Emissionen aus solchen Anlagen bis zum Jahr 2020 um 21% sinken. (05.01.2010)
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