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Kartellrecht: Bußgeld gegen Klöckner-Tochter in Frankreich reduziert

 
 
Das französische Berufungsgericht Cour d'Appel de Paris hat gegen Klöckner & Co und andere in Frankreich tätige Stahldistributeure verhängte Bußgelder deutlich reduziert. Die 2008 gegen die Klöckner-Tochter KDI SAS verhängte Geldbuße sei auf 23,5 Millionen von 169 Millionen Euro verringert worden, teilte die Klöckner & Co SE am Donnerstag mit.

Die Reduzierung des Bußgelds um 145,5 Millionen Euro schlage sich jedoch nur mit 79 Millionen Euro im Konzernergebnis 2009 des Duisburger Unternehmen nieder. Grund sei eine Vereinbarung mit den ehemaligen Eigentümer des MDAX-Konzerns.

Beim Erwerb sei 2005 vereinbart worden, dass die Alteigentümer für einen Teil der Lasten aus der Kartellbuße aufkommen. Klöckner & Co hatte deshalb im Konzernergebnis 2008 nur Rückstellungen über 79 Millionen Euro bilden müssen, die das Unterenhmen nun auflösen könne, erläuterte eine Unternehmenssprecherin.

Die französische Kartellbehörde hatte der Klöckner-Tochter KDI SAS und zehn weiteren Stahlunternehmen vorgeworfen, in Frankreich in den Jahren 1999 bis 2004 an wettbewerbswidrigen Preisabsprachen beteiligt gewesen zu sein. Durch die Preisabsprachen sei der Wirtschaft ein Schaden von "mehreren hundert Millionen Euro entstanden", hieß es im Dezember 2008 von den französischen Wettbewerbshütern.
(01.02.2010)

 
 

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