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Karstadt soll bis Ende April den Besitzer wechseln

 
 
Die Karstadt Warenhaus GmbH soll bis Ende April an einen Investor verkauft werden. Dies ist eine Voraussetzung für das Wirksamwerden des Insolvenzplanes, den der zuständige Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg beim Insolvenzgericht Essen eingereicht hat. Die Gläubiger erhalten in einem ersten Schritt grundsätzlich 3% auf den Rest ihrer Insolvenzforderungen.

Der Insolvenzplan umfasse vier Kernelemente, teilte Görg am Montag mit. Der Geschäftsbetrieb der Karstadt Warenhaus GmbH werde fortgeführt sowie hohe Wertverluste der Aktiva sowie Schadensersatzansprüche vermieden. Karstadt werde durch den Insolvenzplan und die Sanierungsbeiträge der wesentlichen Beteiligten stabilisiert.

Die Sanierungsbeiträge der Gläubigergruppen - insbesondere der Arbeitnehmer, Vermieter, Logistik- und IT-Dienstleister oder des Pensions-Sicherungs-Vereins - belaufen sich den Angaben zufolge insgesamt auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag.

Die Karstadt Warenhaus GmbH soll bis 30. April verkauft werden. Die in diesem Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen müssen laut Insolvenzverwalter bis zum Closing am 30. September erfüllt sein. Darüber hinaus müssen Vereinbarungen mit dem Pensions-Sicherungs-Verein und Finanzbehörden abschließend unterzeichnet werden. weiterlesen >>
(15.03.2010)

 
 

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