Streit um Zusatzbeiträge: Krankenkassen klagen gegen das Kartellamt | ||
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Nach Ablauf der vom Kartellamt gesetzten Frist stehe fest: "Keine Kasse ist dem Auskunftsbeschluss des Kartellamts uneingeschränkt gefolgt", berichtete Weidner. Stattdessen wollten die Kassen mit förmlichen Beschwerden oder Klagen feststellen lassen, dass die Wettbewerbsbehörde kein Recht habe, die Zusatzbeiträge zu überprüfen. Die Kassen seien der Meinung, dass allein das Bundesversicherungsamt, das die Zusatzbeiträge bereits genehmigt hat, zuständig sei. (29.03.2010)
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