Verdacht auf Preisabsprachen: Durchsuchungen bei Einzelhändlern | ||
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Die bundesweite Aktion erstreckte sich auf insgesamt 15 Unternehmen, davon 11 Handelsunternehmen. Das Bundeskartellamt geht dem Verdacht nach, dass sich Markenartikelhersteller mit Einzelhandelsunternehmen in den Produktbereichen Süßwaren, Kaffee und Tiernahrung über die Gestaltung der Endverbraucherpreise abgestimmt haben. Die Abstimmung von Endpreisen im "Vertikalverhältnis", also zwischen Herstellern und Einzelhändlern, sei kartellrechtlich ebenso verboten wie horizontale Kartelle und könne mit Geldbußen geahndet werden, erklärte die Behörde. Laut Bundeskartellamt handelt es sich bislang um einen Anfangsverdacht. Die Durchsuchung diene der Aufklärung des Sachverhalts und bedeute ausdrücklich nicht, dass sich die betroffenen Unternehmen und Personen tatsächlich eines Kartellrechtsverstoßes schuldig gemacht hätten. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung. weiterlesen >> (14.01.2010)
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