Mehrwertsteuer: Deutscher Post droht weiterer Rückschlag | ||
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Die Aufsichtsbehörde vertrete die Auffassung, dass auch adressierte Massensendungen (Infobrief), Streifbandzeitungen und behördliche Postzustellaufträge (PZA) der Steuerpflicht unterliegen. "Eine Steuerbefreiung für diese Leistungen kommt jedenfalls aus postrechtlicher Sicht nicht in Frage", heiße es in dem Schreiben. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur bestätigte den Bericht der FAZ, wies allerdings darauf hin, dass die Steuerbehörden über den Sachverhalt zu entscheiden hätten. Ein Sprecher der Deutschen Post AG widersprach auf Anfrage von Dow Jones Newswires der Betrachtungsweise der Netzagentur: "Unserer Auffassung nach, und auch historisch begründet, handelt es sich bei den genannten Produkten um Universaldienstleistungen, die weder im EU- noch im Deutschen Steuerrecht mehrwertsteuerpflichtig sind." Die Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post war zum 1. Juli für die meisten Leistungen aufgehoben worden. Für zahlreiche Geschäftskundenprodukte hat der Konzern die Preise bereits stark gesenkt, um seinen Kunden die Steuerbelastung zu ersparen und so seine Marktanteile zu verteidigen. Dadurch entgeht der Post beim Jahresgewinn laut FAZ ein dreistelliger Millionenbetrag. (09.07.2010)
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