Bertelsmann darf Brockhaus übernehmen | ||
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Die Märkte aus dem Bereich Nachschlagewerke sind laut Kartellamt "Bagatellmärkte" und unterliegen deshalb nicht der deutschen Fusionskontrolle. Auf den übrigen Buchmärkten sei die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung darüber hinaus nicht zu erwarten. Brockhaus und Bertelsmann gehören seit Jahren zu den wichtigsten Herausgebern von deutschsprachigen Universallexika und deutschsprachigen Themenlexika mit einer entsprechenden Marktstellung. Die Umsätze für Nachschlagewerke in Deutschland sind jedoch in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen, seit 2006 um mehr als 50 Prozent. Als ursächlich für diese Entwicklung gelten ein struktureller Wandel im Verbraucherverhalten sowie eine wachsende Bedeutung von Nachschlagewerken im Internet. (04.05.2009) |
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