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Verbrauchsteuerpflichtige Waren: Bundesrat warnt vor Kosten durch neues IT-Verfahren

 
 
Die deutsche Bundesregierung soll bei der Einführung des neuen IT-Verfahrens EMCS für die Versteuerung, Beförderung und Lagerung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Tabak, Alkohol und alkoholischen Getränken auf eine möglichst niedrige Kostenbelastung der Unternehmen achten.

Dies fordert der Bundesrat in einer Stellungnahme zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen. Außerdem verlangt der Bundesrat, dass bei einem Ausfall von EMCS den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, begleitende Verwaltungsdokumente auch in Papierform mitführen zu dürfen.

Die Bundesregierung hat in einer ersten Reaktion nun zugesichert, beiden Empfehlungen des Bundesrates folgen zu wollen.
(06.05.2009)
 
 

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