Verkaufspoker um Karstadt: Amtsgericht verschiebt Insolvenzplan-Entscheidung erneut | ||
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Der bereits unterzeichnete Kaufvertrag mit Berggruen Holdings sei noch nicht endgültig wirksam, so das Gericht.Hierzu vereinbarten Berggruen und die Insolvenzverwaltung eine notarielle Fristverlängerung. Die aufschiebenden Bedingungen des Kaufvertrages müssen nun erst bis zum 8. August erfüllt sein, teilte Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg am Berichtstag mit. Ursprünglich war die Frist am 15. Juli abgelaufen. Die Gläubigerversammlung von Karstadt hatte im November vergangenen Jahres auf Antrag des Vertreters der Vermieter die nachhaltige Fortführung der Warenhauskette beschlossen. Im April 2010 hatte die Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan zugestimmt. Nach Beschluss des Gläubigerausschusses wurde am 8. Juni der Kaufvertrag mit dem Investor Berggruen unterschrieben, ohne dass bestimmte Bedingungen erfüllt waren. Knackpunkt ist die weiter ausstehende Einigung über die künftigen Mietverträge mit dem Konsortium Highstreet, dem die Mehrzahl der Karstadt-Häuser gehört. Zwar sind sich beide Parteien mittlerweile im Grundsatz über die Anpassung der Mietkonditionen einig. Dieser Vereinbarung müssen nun wiederum noch die Gläubiger von Highstreet zustimmen. Die Versammlung soll am 28. Juli stattfinden. weiterlesen >> (17.07.2010)
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