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Deutsche Kanzlerin von EU-Plänen zu Kohlesubvention nicht begeistert

 
 
Die Kommission hatte den EU-Mitgliedstaaten am Dienstag eine Verordnung vorgeschlagen, in der die Gewährung staatlicher Beihilfen für die Steinkohleförderung an die Bedingung geknüpft werden soll, dass die Mitgliedstaaten einen Stilllegungsplan vorlegen. Auch dürfen sie keine Betriebsbeihilfen mehr gewähren, sondern nur noch Subventionen zur Abfederung sozialer und ökologischer Folgen einer Zechenstilllegung.

Die Beihilfen sollen zudem degressiv angelegt sein und alle 15 Monate um mindestens 33% sinken. Wird das betroffene Bergwerk nicht zum Stichtag still gelegt, müssen die staatlichen Mittel zurückgezahlt werden. In Deutschland wurde 2007 mit dem Steinkohlefinanzierungsgesetz der Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlebergbau zum Ende des Jahres 2018 beschlossen.
(22.07.2010)

 
 

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