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Deutsche Post zieht Schlussstrich unter das Kapitel Staatsbeihilfe

 
 
Die Deutsche Post AG kann einen Schlussstrich unter ein jahrelanges EU-Verfahren wegen vermeintlicher Beihilfen im Paketgeschäft ziehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte am Donnerstagmorgen eine Entscheidung der EU-Kommission zulasten der Post aus dem Jahr 2002 abschließend für nichtig und bestätigte damit die Rechtsauffassung des Bonner Logistikkonzerns.

Das DAX-Konzern reagierte erfreut auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, ein Berufungsverfahren gegen ein erstinstanzliches Urteil abzulehnen. "Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt", sagte ein Post-Sprecher zu Dow Jones Newswires. Das Urteils des Europäischen Gerichts erster Instanz sei mit der Entscheidung des EuGH nunmehr letztinstanzlich bestätigt worden.

2002 war die Deutsche Post von der Europäischen Kommission zur Rückzahlung angeblicher Beihilfen plus Zinsen im Volumen von insgesamt 907 Mio EUR verpflichtet worden. Aus Sicht der Kommission hatte die Post von 1994 bis 1998 nicht gedeckte Kosten beim Versand von Paketen von Geschäftskunden unzulässig mit staatlichen Beihilfen zur Finanzierung des Post-Universaldienstes ausgeglichen.

Gegen die Kommissionsentscheidung hatte der Bonner Konzern Klage beim Europäischen Gericht erster Instanz erhoben. Das Gericht gab dieser Nichtigkeitsklage im Juli 2008 statt. Der Kommission bescheinigte es dabei mangelhafte Beweisführung. Nach dem Urteil hatte die Deutsche Post die Strafzahlung bereits zurückerstattet bekommen. weiterlesen >>
(02.09.2010)

 
 

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