Patentstreit um Yasmin: Bayer lotet rechtliche Möglichkeiten aus | ||
|
Ein US-Gericht hatte am Donnerstag einen Antrag von Bayer zurückgewiesen, der Watson untersagen sollte, die Zulassung für eine Nachahmerversion des Mittels zu beantragen. Ab Samstag könnte Watson nun die Zulassung für eine Generikaversion des umsatzstarken Bayer-Präparates beantragen. Mit der Produktfamilie um Yasmin erzielte Bayer 2009 weltweit Erlöse von 1,28 Mrd EUR. Händler erwarten nun eine leichte Underperformance bei Bayer. Die Ablehnung der Patentverlängerung sei zwar schlecht für das Sentiment, so ein Händler. "Allerdings sollte sich der Schaden in Grenzen halten", sagte ein weiterer Marktteilnehmer. Analysten hätten den Generika-Wettbewerb in den Gewinnschätzungen zumindest teilweise eingepreist. Patentstreit um Generikaversionen von Yasmin und Yaz, einer niedriger dosierten Version von Yasmin, gibt es bereits seit Jahren vor allem mit Watson und Sandoz. Mit dem US-Generikakonzern Barr hatte sich Bayer 2008 auf ein Liefer- und Lizenzabkommen für die USA geeinigt. Dieses sieht vor, dass Bayer den Kontrahenten mit einer generischen Version des oralen Verhütungsmittels beliefert und an den Umsätzen des Mittels beteiligt wird. weiterlesen >> (05.09.2010)
|
||
|
|
||
| << | Petrobras will bei Kapitalerhöhung 3,75 Milliarden Aktien ausgeben | Kabelnetzbetreiber sollen vom Kartellamt kontrolliert werden | >> |















